Sie müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens sein.
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Erforderliche Unterlagen
Online-Antrag
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweise
Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Vertiefende Informationen
Für weitere Informationen erkunden Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.