Amtliche Bekanntmachungen

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 19.11.2024

Zu der am Dienstag, 19.11.2024 um 19.30 Uhr im großen Bürgersaal im Bürgerzentrum stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates lade ich Sie recht herzlich ein.

Öffentlicher Teil 
 1. Bürgerfragestunde
 2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse 
 3. Bekanntgaben und Anfragen 
 4. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
      a) Beratung und Beschlussfassung der Abwassergebührenkalkulation 2024 und 2025
      b) Zählergebühren für eingesetzte Zwischenzähler (Schmutzwasserabzugszähler)
 5. Grundsteuerreform 2025
      Beratung und Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung ab 1.1.2025
 6. Anpassung der örtlichen Satzungen an den §2b Umsatzsteuergesetz (UStG)

Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. 
Im Anschluss findet noch eine nicht öffentliche Sitzung statt. Änderungen an der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

gez. Tobias Haucap, Bürgermeister
 

Grund- und Gewerbesteuer werden fällig

Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden am 15.11.2024 die Raten für das IV. Quartal 2024 fällig. Der entsprechende Betrag ergibt sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid. Wir bitten um termingerechte Bezahlung, da die Gemeinde Siegelsbach im Verzugsfall gesetzlich verpflichtet ist, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Einzahlungen für die Gemeindekasse können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Wir bitten dabei um Angabe des Buchungszeichens. Bei den Steuerpflichtigen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die fälligen Beträge von ihrem Bankkonto abgebucht.

Eigentumswechsel im laufenden Jahr 
Nach dem geltenden Steuerrecht bleibt bei Grundstücksveräußerungen der Veräußerer so lange Grundsteuerschuldner, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist. Da die Grundsteuer als Jahressteuer jeweils am 1.1. für ein Kalenderjahr entsteht, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer auf den dem Eigentumsübergang folgenden 1. Januar fort. Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. 
Privatrechtliche Regelungen in dem Kaufvertrag bleiben hiervon unberührt. 

Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) des laufenden Jahres 2024 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer. Erst ab dem 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner. 
Die Gemeindekasse ist leider nicht in der Lage, Grundsteueränderungen vor der Durchführung der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamts vorzunehmen. 

Da das Finanzamt jedoch die entsprechende Fortschreibung nicht immer termingerecht durchführen kann, ist es unter Umständen möglich, dass Sie noch bis zu einem Jahr nach der Veräußerung, also möglicherweise auch über den 1. Januar des Folgejahres hinaus, die Grundsteuer bezahlen müssen. Solche Überzahlungen werden nach der Fortschreibung wieder an Sie erstattet und von dem neuen Erwerber angefordert. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen bedauerlicherweise nicht auf andere Weise zu umgehen. 
Sofern kein Änderungsbescheid bis zu den jeweils im letzten Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen ergangen ist, bitten wir um termingerechte Überweisung der Grundsteuer auf ein Konto der Gemeindekasse. Sofern Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden, werden wir die jeweils fälligen Beträge abbuchen.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Geschwindigkeitskontrolle durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau vom 24.09.2024 bis 26.09.2024


hier: Ergebnismitteilung
 
Vom 24.09.2024, 08:34 Uhr bis 26.09.2024, 08:33 Uhr wurde auf der Gemarkung Siegelsbach eine mehrtägige Geschwindigkeitskontrolle mit dem Trailer (Messanhänger) durchgeführt.
 

Die Geschwindigkeitskontrolle brachte folgende Ergebnisse:
 
 
Messstelle Siegelsbach, Wagenbacher Straße, Höhe Bushaltestelle,
zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h,
                                     
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge                                  960
Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt                    19 (1,98 %)
 
06-10 km/h                                                                        16
11-15 km/h                                                                         2
16-20 km/h                                                                         1
 
 
Höchstgeschwindigkeit: 47 km/h
 
 

Umtausch Führerscheine

Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Alle zuvor ausgestellten Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden. Ausgestellte Papierführerscheine mit dem Geburtsjahr 1971 oder später müssen bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden. Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
 
Ausstellungsjahr     Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss
1999 bis 2001           19. Januar 2026
2002 bis 2004           19. Januar 2027
2005 bis 2007           19. Januar 2028
2008                            19. Januar 2029
2009                            19. Januar 2030
2010                            19. Januar 2031
2011                            19. Januar 2032
2012 bis
18.01.2013                 19. Januar 2033
 
Beginnen wird der Pflichtumtausch folglich mit Personen der Jahrgänge 1953, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Diese sind nach der neuen Regelung dazu verpflichtet, ihren bisherigen Führerschein in einen neuen Kartenführerschein umzutauschen. Für den Umtausch sind ein gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild erforderlich. Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an das Landratsamt Heilbronn oder das Bürgerbüro der Gemeinde Siegelsbach wenden. Mail: fuehrerscheinstelle@landratsamt-heilbronn.de oder gemeinde@siegelsbach.de  

Polizei- und Kriminalitätsstatistik

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Vorschläge für Naturdenkmale gesucht - kleines Schild mit großer Wirkung

Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Von 18. Juli 2024 bis 15. Januar 2025 können Bürgerinnen und Bürger für den Bereich der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach eigene Vorschläge für mögliche, neue Naturdenkmale über die Stadtverwaltung Bad Rappenau (Baurechtsamt) einreichen. Ein Naturdenkmal ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Die geschützen Biotope oder Einzelobjekte werden unter Schutz gestellt und durch ein dreieckiges Schild mit grünem Rahmen und dem Schriftzug „Naturdenkmal“ und einem fliegenden Seeadler gekennzeichnet. Als Kriterien, die zur Ausweisung eines Naturdenkmales führen können, gelten Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes, aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landesgeschichtliche Gründe. Neben Bäumen können beispielsweise auch Feuchtgebiete, imposante Felsenformationen oder Biotopkomplexe in Frage kommen.
 
Vorschläge für mögliche Naturdenkmale können über den Kontakt baurechtsamt@badrappenau.de eingereicht werden.  Neben der Beschreibung des eingereichten Vorschlags sind Angaben zum Standort erforderlich. 
 
Die erste Naturdenkmalverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis Heilbronn wurde 1986 erlassen. Sie verbietet jede Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Objekte. Umso wichtiger ist eine wiederkehrende Überarbeitung und Prüfung des Schutzstatus.

Ausschreibung Jahresprogramm 2025

 
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO₂-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO₂-Speicherzuschlag) gefördert werden. Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO₂-speichern der Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich. Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

CO₂-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO₂-bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden.
Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 30.8.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung infrage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Densborn, Tel. 07264/9150-23, E-Mail: densborn@siegels-bach.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter 
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter 
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Siegelsbach, 18.6.2024

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Haushaltssatzung der Gemeinde Siegelsbach für das Haushaltsjahr 2024

Gemäß § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.3.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
 § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
 
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
 
 
§ 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR
 
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 100.000 EUR
 
§ 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 EUR

§ 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
A) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
B) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.
der Steuermessbeträge.
 
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von Montag, 6. Mai 2024 bis Mittwoch, 15. Mai 2024 – je einschließlich – im Bürgerzentrum, Ratsaal, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt ist. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 18. April 2024 erteilt.

Nachrichtlich
Die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 19.3.2024 beschlossenen Festsetzungsbeschlusses für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Siegelsbach für das Jahr 2024 wurde ebenfalls bestätigt. Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 50.000 Euro wurde genehmigt. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlichgegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf dieser Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister den Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
 
Siegelsbach, 29.4.2024
gez. Tobias Haucap, Bürgermeister

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.4.2024

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2024

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Gemeindeentwicklungskonzept„Strategie Siegelsbach 2040“ + ISEK / Antragstellung

Gemeindeentwicklungskonzept„Strategie Siegelsbach 2040“

Bürgerbeteiligung und Informationsveranstaltung am 21.3.2024

Es wird aktuell beabsichtigt, eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in einem erweiterten Bereich Ortsmitte vorzubereiten und durchzuführen. Mit dieser vorgesehenen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme soll die strukturelle, funktionale und räumlich-gestalterische Aufwertung des Untersuchungsgebietes angestrebt werden. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind herzlich zur Informationsveranstaltung eingeladen, bei der das Vorhaben im Detail vorgestellt wird. Wir freuen uns, Sie am 21. März 2024 um 19.00 Uhr im Bürgerzentrum (großer Bürgersaal) begrüßen zu dürfen. Bitte bringen Sie Ihr Smartphone mit.

Bekanntmachung Ortsbegehung Gemeinde Siegelsbach

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Siegelsbach beabsichtigt, für die Ortsmitte einen Antrag zur Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung zu stellen. Die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart wurde damit beauftragt.Bestandteil der Antragstellung ist eine umfassende Bestandserhebung und Untersuchung des Gebietes. Die Ortsbegehung dient der Bestandsaufnahme und Bewertung der städtebaulichen Bestandsaufnahme mit Aussagen zu den strukturellen, funktionalen und räumlich-gestalterischen Rahmenbedingungen im Gebiet. Dazu werden Mitarbeitende der STEG Stadtentwicklung am 14.3.2024 im Gebiet unterwegs sein und Fotos der Straßen und Gebäude machen. Wir bitten dabei um Ihre Unterstützung! Die Fotos und die erfassten Daten werden ausschließlich zum Zweck der zukünftigen Sanierung zur Dokumentation angefertigt bzw. erhoben. Die STEG gewährleistet den Datenschutz. Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei Frau Quintana Leiva Gemeinde Siegelsbach a.d.T. (Tel. 07264/9150-25) oder Frau Bayrak, die STEG (Tel. 0711/21068-164) melden.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Informationen zum Führerscheinumtausch - Jahrgänge 1965 – 1970

Wie auch in den vergangenen Jahren, weist das Landratsamt Heilbronn darauf hin, dass eine weitere Fristverlängerung nach dem 19.1.2024 nicht möglich ist für Personen, die einen Papierführerschein besitzen und zwischen 1965 und 1970 geboren sind. Am 20.1.2024 ist die Gültigkeit der Papierführerscheine für diese Personengruppe ausgelaufen. Eine Befristung darüber hinaus ist nicht möglich.

Alle Personen, die innerhalb dieser Frist den Antrag eingereicht haben, haben die gesetzliche Frist eingehalten. Auch wenn diesen Personen der neue Kartenführerschein noch nicht vorliegt, dürfen sie weiterhin am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Alle anderen, die sich erst ab dem 20.1.2024 um den Umtausch kümmern, handeln demnach nicht fristgerecht. Dennoch dürfen sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, da es sich lediglich um das Dokument, nicht jedoch um die Fahrerlaubnis, handelt.

Aufgrund der Vielzahl eingegangener Anträge beträgt die Bearbeitungszeit derzeit etwa drei Monate.

Personen, die zeitnah ins Ausland müssen, sollen sich bitte per E-Mail (fuehrerschein@landratsamt-heilbronn.de) direkt an das Landratsamt wenden, damit der Antrag entsprechend berücksichtigt werden kann.

Infos zum Führerscheinumtausch gibt es hier: https://www.landkreis-heilbronn.de/umtausch-in-kartenfuehrerschein.1074.htm

Mikrozensus 2024 – Rund 62.000 Haushalte in der Befragung

Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung
Auch im Jahr 2024 befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Bevölkerung im Rahmen des Mikrozensus. Die Befragung startet am 8. Januar 2024. Gleichmäßig, über das Jahr verteilt, erhalten etwa 62.000 Haushalte im Südwesten Post vom Statistischen Landesamt. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei auf Basis eines mathematischen Zufallsverfahrens. Die Präsidentin des Statistischen Landesamts, Frau Dr. Rigbers bittet die ausgewählten Haushalte mitzuwirken: „Vor allem in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen ist der Mikrozensus wichtig. Durch ihn wird ein aktuelles Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft gezeichnet.“ Die Erhebung erfasst seit 1957 etwa den Familienstand, Bildungsabschlüsse und die Erwerbstätigkeit. Neben jährlich wiederkehrenden umfasst der Mikrozensus auch wechselnde Themen. 2024 wird zusätzlich nach dem Pendelverhalten der Menschen gefragt. Drei EU-weite Erhebungen ergänzen das nationale Grundprogramm: Fragen zur Beteiligung am Arbeitsmarkt gehören seit 1968 dazu. Seit 2020 erweitern Fragen zu Einkommen und Lebensbedingungen den Mikrozensus. Zuletzt kamen im Jahr 2021 Fragen zur Internetnutzung privater Haushalte hinzu. Dabei sind die Auskünfte aller Menschen gleichbedeutend. Damit die Situation junger als auch alter Menschen korrekt dargestellt wird, gibt es keine Altersgrenze für die Befragung. Die Ergebnisse des Mikrozensus unterstützen Politik und Verwaltung bei den Planungen und der Entscheidungsfindung. Sie werden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und von der Wissenschaft genutzt. Viele der Ergebnisse sind europaweit vergleichbar. Er ist die größte jährliche Haushaltebefragung in Deutschland.

Weitere Informationen – methodische Hinweise
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
Ein mathematisches Zufallsverfahren bestimmt die zu befragenden Gebäude bzw. Gebäudeteile. Diese sind in maximal fünf Jahren bis zu viermal in der Befragung. Für die ausgewählten Haushalte gilt Auskunftspflicht. Um die Namen der Haushalte in den Gebäuden festzustellen, setzt das Statistische Landesamt Erhebungsbeauftragte ein. Diese können sich mit einem Ausweis des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen.

Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte bekommen ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ können die Auskunftspflichtigen die Fragen auch während eines Telefoninterviews beantworten. Die schriftliche Teilnahme auf einem Papierbogen ist ebenso möglich.

Was passiert mit den Auskünften?
Alle Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Das Statistische Landesamt prüft und anonymisiert die eingegangenen Daten. Die aggregierten Daten werden zu Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Ist die Teilnahme verpflichtend?
Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet (§ 13 Mikrozensusgesetz). Die gesetzliche Auskunftspflicht ist notwendig, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Würden nicht alle Personen antworten müssen, so wären nicht alle Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe in ausreichender Zahl vertreten. Von der gesetzlich festgelegten Auskunftspflicht kann deshalb niemand befreit werden, auch nicht alters- oder krankheitsbedingt oder wegen fehlender Sprachkenntnisse.

Neujahrsempfang 2024

BM Haucap begrüßt die zahlreichen Gäste, unter denen sich auch der Bundestagsabgeordneter Josip Juratovic sowie Landtagsabgeordneter Dr. Michael Preusch befinden. Sie haben es sich nicht nehmen lassen, auch dieses Jahr wieder hier in Siegelsbach zu sein.

Trotz der aktuellen Themen wie „der Krieg im Nahen Osten sowie in der Ukraine, Klimawandel und der Energiewende“ lenkte BM Haucap den Blick bewusst auf die positiven Geschehnisse, um daraus Kraft schöpfen zu können.

Rückblickend kann man Folgendes sagen:
Die Unterbringung, die Betreuung und die Fürsorge der aus der Ukraine geflohenen Menschen stellte erneut eine große Herausforderung dar. Die geflohenen Menschen wurden gut in unserer Mitte aufgenommen. Bürgermeister Haucap ist dankbar für die großzügige Hilfe, die man hier gemeinsam zur Verfügung stellen konnte.
Zudem gab es weitere Highlights: Das 25-jährige Jubiläum der Grundschule.´Dann die Einweihung der Sporthalle. Gemeinsam mit den Vereinen und der Feuerwehr wurde am Tag der offenen Tür ein herausragendes Programm angeboten. Zum Abschluss folgte das 2. Winterdörfle, ebenfalls eine Gemeinschaftsveranstaltung verschiedener Vereine.
Die Arbeiten am Außenbereich der Sporthalle nehmen weiter Form an. Die Fertigstellung des Pumptrucks sowie Multifunktionsfelds werden im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.
Mit dem Baugebiet „Hinter der alten Schule“ wurden dringend benötigte Bauplätze geschaffen. Dort befindet sich seit letztes Jahr auch ein toller Spielplatz.
Aktuell befindet sich der Bau der neuen und barrierefreien Bushaltestelle sowie des Zebrastreifens in der Wagenbacher Straße auf der Zielgeraden.
Zudem durfte man Ende des Sommers die Einweihung des neuen Naturkindergartens feiern. Auch dieser wird super angenommen.

Allen, die sich in unserer Gemeinde haupt- und ehrenamtlich engagieren, dankte BM Haucap herzlich.

Das Jahr 2024 würde wieder viele Herausforderungen für uns alle parat halten.
Die Folgen des Angriffs auf die Ukraine werden uns weiter begleiten.
Für das Baugebiet „Hinter der alten Schule“ ist man intensiv auf der Suche nach einem Investor für ein Wohnprojekt für Senioren.
An der Sporthalle werden die Arbeiten im Außenbereich fortgeführt.
Gemeinsam mit dem Sportclub ist unter anderem der Bau eines Fangzaunes vorgesehen. Weitere Attraktionen sollen dem noch folgen.
Mit der Neuplanung des Friedhofes wurde begonnen.
Zur Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung stellte die Gemeinde Siegelsbach bereits 2018 den Bebauungsplan „Bahnhofstraße – Stockbrunnengasse“ auf. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde darauf aufbauend eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme in einem erweiterten Bereich „Ortsmitte“ auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderäte und der Verwaltung soll ein Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet werden. Darin sollen Ziele und Wünsche Berücksichtigung finden. Mit dieser vorgesehenen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme soll die strukturelle, funktionale und räumlich-gestalterische Aufwertung der Ortsmitte erreicht werden.
Im Juni stehen drei Wahlen an: Europa-, Kreistags- und Kommunalwahlen.

Dies sei wieder mal nur ein Auszug dessen, was an Herausforderungen vorliege. Bei all den Themen gehe es immer darum, die bestmögliche Lösung für unser Gemeinwesen zu finden.
Bürgermeister Haucap schließt seine Eingangsworte mit einem Zitat von Erwin Ringel ab: „In einer echten Gemeinschaft wird aus vielen ICH ein WIR.“ Und dieses WIR habe man in Siegelsbach, das mache uns aus. Und deswegen könne man positiv nach vorne schauen.

Ausgabe der Obstbaumgutscheine

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“
J. W. von Goethe

Die Gemeinde Siegelsbach stiftet für alle neugeborenen Kinder einen Obstbaum. Der Baum soll als Geburtsbaum hier in der Gemeinde, auf einem eigenen oder einem gemeindlichen Grundstück gepflanzt werden und den Kindern zeigen, wo sie ihre Wurzeln haben, wo sie aufgewachsen sind und vielleicht auch einmal mit ihren Kindern leben möchten. Die Gemeinde freut sich, dass wir dieses Jahr wieder 17 Kinder in unserer Mitte begrüßen dürfen und wünscht ihnen und ihren Eltern alles Gute. Bäume, die auf dem eigenen Grundstück gepflanzt werden, werden voraussichtlich im Rahmen der Gemarkungsputzaktion am 2.3.2024 ausgegeben.

Ehrung der Blutspender

„Blutspender sind ganz besondere Menschen! Sie setzen sich mit ihrer Blutspende aktiv für andere ein, nehmen sich Zeit für Menschen, die Hilfe brauchen, und übernehmen Verantwortung in unserer Gesellschaft.“

Gemeinsam mit Elke Haas, Vorsitzende des Ortsverbandes Bad Rappenau/Siegelsbach des Deutschen Roten Kreuzes nimmt BM Haucap die Ehrung des Blutspenders vor. Für 25-mal Blutspenden erhält die Blutspendenehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz: Herr Martin Morgenstern

Der Dank gilt neben den Blutspender/innen auch den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern des Blutspendendienstes. Sie setzen Ihre Freizeit ein, um gemeinsam mit den Blutspendern diese Hilfe möglich zu machen.

Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger

Der DRK Seniorenclub wurde 1976 im Wohnzimmer der Familie Schüßler gegründet und kann damit bereits auf eine fast 50-jährige Tätigkeit zurückblicken, bei der insbesondere zwei Themenbereiche im Mittelpunkt stehen – die Seniorennachmittage und die Seniorengymnastik. Für viele Menschen im vorgerückten Alter wird es immer schwieriger, soziale Kontakte zu pflegen. Und dabei ist das gerade in dieser Lebensphase so wichtig. Der Seniorenclub ist das ideale Angebot für alle, die für ein paar Stunden „Tapetenwechsel“ brauchen und sich mit anderen Menschen treffen wollen. Ein Team von mehreren Damen mit Frau Krugmann, unsere derzeitige Vorsitzende, bringt sich hier hervorragend ein.

Stellvertretend für das ganze Team nahmen Karin Roth, Heide Hofmann und Jutta Schaller die Ehrung entgegen.

Frau Krugmann kann leider nicht teilnehmen, hat Bürgermeister Haucap jedoch gebeten, bei der Ehrung hebt eine Person besonders hervorzuheben:
Frau Roth, Tochter unseres ehemaligen Bürgermeisters Kurt Schüßler und Frau Erika Schüßler, den Gründungsmitgliedern des Seniorenclubs. Gemäß dem Zitat aus der Familie „Als Mitglied der Familie Schüßler hatte man eigentlich gar keine andere Option, als sich für das Rote Kreuz zu engagieren“ ist Frau Roth seit April 1980 Mitglied im DRK und hat von 1980 bis 2010, also 30 Jahre lang, die Seniorengymnastik bzw. den Seniorentanz angeboten. Neben dem Training waren diese dann auch bei vielen Events mit Auftritten vertreten, so. z.B. beim Zunftbaumfest, Fasching oder an einem Dorfabend. Daneben war Frau Roth auch so immer im Bereich des Seniorenclubs aktiv und engagiert sich noch heute. Frau Dietlinde Schüßler (Schwiegertochter der Familie), von der die Verwaltung die Informationen bekommen hat, ist seit 1986 Mitglied. Sie hat zunächst beim Basteln mitgeholfen und ist heute noch aktiv bei der Gestaltung der Seniorennachmittage.

BM Haucap bedankt sich für das ehrenamtliche Engagement.

BM Haucap bedankt sich beim Musikverein Siegelsbach für die wunderbare musikalische Begleitung und bei den Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung für die Durchführung des Neujahrsempfangs. Allen wünscht er, auch im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, ein glückliches Jahr 2024, vor allem jedoch Gesundheit.

Kommunaler Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn erfolgreich gegründet: Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Die Gründungsversammlung des Kommunalen Klimaschutzvereins Landkreis Heilbronn ist am 11. Januar 2024 im Rahmen der Kreisverbandsversammlung in Abstatt erfolgt. Diese wegweisende Initiative vereint die Kreiskommunen bei der bedeutsamen Aufgabe des kommunalen Klimaschutzes.
 
Gemeinsam die Herausforderungen des Klimawandels angehen und eine lebenswerte Zukunft gestalten: Dafür setzt sich der Kommunale Klimaschutzverein Landkreis Heilbronn ein. Die heutige Kreisverbandsversammlung der Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises stellte gleichzeitig die Gründungsversammlung des Klimaschutzvereins dar. Die Ziele des Vereins sind es, die Kommunen zu vernetzen, deren Vorbildfunktion in der Gesellschaft zu unterstützen und klimaschutzrelevante Maßnahmen effektiv und ressourcenschonend umzusetzen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 150 Euro. Zum jetzigen Stand haben die Gemeinderäte in bereits 42 der 46 Kommunen des Landkreises die Mitgliedschaft im Verein beschlossen.
 
Landrat Norbert Heuser unterstreicht die Bedeutung einer Mitgliedschaft aller Landkreis-Kommunen: „Die Gründung des Kommunalen Klimaschutzvereins ist ein Meilenstein auf unserem Weg in eine klimaneutrale Zukunft und zeigt auf eindrucksvolle Weise das Verantwortungsbewusstsein der kommunalen Familie im Landkreis und ihren gemeinsamen Willen zur Zusammenarbeit. Der symbolische Mitgliedsbeitrag von 150 Euro pro Jahr ermöglicht darüber hinaus allen Kommunen eine Teilnahme.“
 
Heike Schokatz, Bürgermeisterin von Gundelsheim und 1. Vereinsvorsitzende, hebt die zentrale Rolle des Klimaschutzes in den Kommunen hervor: „Klimaschutz ist eine Aufgabe, die wir nur zusammen bewältigen können. Die Unterstützung der Klimaschutzagentur ist dabei von entscheidender Bedeutung.“
 
Jonathan Wein, Gründungsgeschäftsführer der Klimaschutzagentur, betont: „Klimaschutz ist nicht nur wichtig, sondern unerlässlich für unsere Zukunft. Die Gründung dieses Vereins ist ein bedeutender Schritt, um unsere Kräfte zu bündeln und effektive Lösungen für eine nachhaltige Entwicklung im Landkreis umzusetzen.“
 
Der Kommunale Klimaschutzverein wurde im Zuge der Gründung der make it Klimaschutzagentur ins Leben gerufen und ist zukünftig Gesellschafter dieser zentralen Einrichtung im Landkreis Heilbronn. Der Verein hält 25,1 Prozent der Anteile der make it GmbH, während die restlichen 74,9 Prozent in den Händen des Landkreises liegen. Die Gründung der Klimaschutzagentur erfolgt voraussichtlich zum 1. April.
 

Die Gründungsmitglieder des Klimaschutzvereins, vertreten durch die Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreiskommunenzusammen mit Landrat Norbert Heuser und make it-Gründungsgeschäftsführer Jonathan Wein (beide vorne mittig), Foto: make it – Die Klimaschutzagentur im Landkreis Heilbronn

Abfallkalender 2024 für Siegelsbach online und als Abfall-App verfügbar

Der Abfallkalender für 2024 steht auf der Seite des Landkreises zum Download unter www.landkreis-heilbronn.de/abfallkalender bereit. Die Abfuhrtermine können sich die Bürgerinnen und Bürger gerne auch per Abfall-App kostenlos auf ihr Endgerät herunterladen. Hinweise hierzu gibt es auf der Homepage des Landkreises: www.landkreis-heilbronn.de/app-fuer-muellabfuhrtermine.993.htm
Ebenso kann über die Seite des Landkreises die Abholung des Sperrmülls online angemeldet werden: www.landkreis-heilbronn.de/sperrmuell-online

Landesfamilienpass 2024

Die Gutscheinkarten für 2024 und Anträge für den Landesfamilienpass können beim Bürgermeisteramt Siegelsbach im Bürgerbüro abgeholt bzw. gestellt werden. Familien, die bereits im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, müssen vor Aushändigung der Gutscheinkarte 2024 den Familienpass vorlegen.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:
• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Auf der Homepage sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass steht unter Downloads eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, bereit.

Bürgerbüro
Gemeinde Siegelsbach

Dem Biber auf der Spur

Anfang des Jahres trafen sich Landtagsabgeordneter Dr. Michael Preusch, Biber-Beauftragter im Landkreis Heilbronn Uwe Genzwürker und die Vertreter der Gemeinde Siegelsbach Hauke Hahn, Karl-Christian Mann, Alexander Bühler und Bürgermeister Tobias Haucap in Siegelsbach.

Nachdem der Großnager im Jahr 1846 in Baden-Württemberg ausgerottet war, kehrt er seit Ende der 1980er-Jahre über Donau, Tauber, Jagst und Neckar auch in den Landkreis Heilbronn zurück. Auch in Siegelsbach entstehen durch die bekannten Bauaktivitäten des Bibers am Tiefenbach im Bereich des Mührigwegs Konflikte mit der regionalen Verkehrsinfrastruktur und der Landwirtschaft. Nach gemeinsamer Begehung und Erläuterung der Standpunkte vor Ort wurde nun im Rahmen des sogenannten Bibermanagements ein Konzept erarbeitet, das den unterschiedlichen Interessen vor Ort und dem Artenschutz nach europäischem Recht Rechnung trägt. Unter anderem wird der Bereich entsprechend beschildert.

Wir bitten um Beachtung.

Karl-Christian Mann, Bürgermeister Tobias Haucap, Uwe Genzwürker, Dr. Michael Preusch MdL, Hauke Hahn und Alexander Bühler (v.l.n.r.), Foto: Dr. Michael Preusch

Einreichen von Bauanträgen

Durch eine am 25.11.2023 in Kraft getretene Änderung der Landesbauordnung sind Bauanträge ab sofort nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, sondern direkt bei der Baurechtsbehörde der Stadt Bad Rappenau (Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau). Für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen gesonderte Anträge gestellt werden.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Siegelsbacher Veranstaltungskalender 2024

Gebührensätze in der Abwasserbeseitigung

Derzeit befindet sich eine Gebührenkalkulation für den Bereich der Abwasserbeseitigung mit Wirkung ab dem 1.1.2024 in der Bearbeitung. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben können, die für die ab dem 1.1.2024 in Anspruch genommenen Leistungen gültig wären.

Das Landratsamt informiert: Abfallkalender für 2024 werden zugestellt

Der Abfallkalender für das Jahr 2024 wird bis Ende Dezember allen Haushalten im Landkreis Heilbronn zugestellt. Der Kalender enthält alle Abfuhrtermine für Restmüll, Bioabfall und Papier der jeweiligen Stadt beziehungsweise Gemeinde im Landkreis Heilbronn.
 
Abfuhrtage beachten
Besonders im nördlichen Landkreis können sich die wöchentlichen Abfuhrtage durch geänderte Tourenplanungen ändern. Beispielsweise erfolgte die Abfuhr in manchen Städten und Gemeinden bislang donnerstags und wird ab 2024 immer mittwochs erfolgen. Zu beachten sind zudem Verschiebungen der Abfuhrtage aufgrund von Feiertagen.
 
Sollte bis zum 1. Januar 2024 kein Kalender angekommen sein, kann ein Exemplar ganzjährig im Rathaus abgeholt werden. Der neue Abfallkalender ist auch online verfügbar unter www.landkreis-heilbronn.de/abfallkalender.
 
Der Abfallkalender enthält außerdem einen Sperrmüllgutschein für die Abholung von Sperrmüll, Elektroschrott und Altmetall auf Abruf. Pro Haushalt ist eine Sperrmüllabholung möglich. Die Anmeldung kann entweder mit dem Gutschein oder alternativ online unter www.landkreis-heilbronn.de/sperrmuell-online erfolgen.
 
In dieser Ausgabe des Abfallkalenders stehen auf den Zusatzseiten erste Informationen zur Änderung des Sammel- und Gebührensystems und zum Gelben System ab 2026 zur Verfügung.
 
Ein besonderer Service bietet die Abfall-App des Landkreises Heilbronn. Durch eine Erinnerungsfunktion gerät kein Abfuhrtermin mehr in Vergessenheit. Zusätzlich bietet die App viele weitere Informationen rund um die Entsorgung. Näheres zur Abfall-App und den Link zum Download sind unter www.landkreis-heilbronn.de/abfall-app abrufbar.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Eigentumswechsel im laufenden Jahr

Nach dem geltenden Steuerrecht bleibt bei Grundstücksveräußerungen der Veräußerer so lange Grundsteuerschuldner, bis die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist. Da die Grundsteuer als Jahressteuer jeweils am 1.1. für ein Kalenderjahr entsteht, schreibt das Finanzamt die Grundsteuer auf den dem Eigentumsübergang folgenden 1. Januar fort. Maßgebend ist also nicht die im Notarvertrag vereinbarte Nutzen- und Lastenregelung, sondern sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Privatrechtliche Regelungen in dem Kaufvertrag bleiben hiervon unberührt. Bei einer Übertragung des Eigentums (z.B. durch Verkauf, Schenkung) des laufenden Jahres 2023 bleibt der bisherige Eigentümer noch Schuldner der Grundsteuer; erst ab dem 1.1. des darauffolgenden Kalenderjahres wird der neue Eigentümer Grundsteuerschuldner. Die Gemeindekasse ist leider nicht in der Lage, Grundsteueränderungen vor der Durchführung der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes vorzunehmen. Da das Finanzamt jedoch die entsprechende Fortschreibung nicht immer termingerecht durchführen kann, ist es unter Umständen möglich, dass Sie noch bis zu einem Jahr nach der Veräußerung, also möglicherweise auch über den 1. Januar des Folgejahres hinaus, die Grundsteuer bezahlen müssen. Solche Überzahlungen werden nach der Fortschreibung wieder an Sie erstattet und von dem neuen Erwerber angefordert. Dieses Verfahren ist aus rechtlichen Gründen leider nicht auf andere Weise zu umgehen. Sofern kein Änderungsbescheid bis zu den jeweils im letzten Grundsteuerbescheid festgelegten Fälligkeitsterminen ergangen ist, bitten wir um termingerechte Überweisung der Grundsteuer auf ein Konto der Gemeindekasse. Sofern Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden, werden wir die jeweils fälligen Beträge abbuchen.

Führerscheinstelle Landkreis Heilbronn - Ab sofort den Führerschein digital beantragen

Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreis Heilbronn können ab sofort ihren Führerschein online beantragen. Möglich ist dies für Personen, die bislang noch keinen Führerschein hatten und erstmals einen Führerschein beantragen.
 
Landrat Norbert Heuser freut sich: „Wir gehen mit dem digitalen Führerscheinantrag im Landkreis Heilbronn einen weiteren großen Schritt in Richtung benutzerfreundliche und digitale Verwaltung.“
 
Der Online-Erstantrag steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung und kann rund um die Uhr bequem vom Smartphone, Tablet oder PC beantragt werden. Voraussetzung für den digitalen Erstantrag ist die digitale Identifikation durch den elektronischen Personalausweis. Falls die Online-Funktion des Personalausweises noch nicht freigeschaltet wurde, ist dies innerhalb der Antragstellung möglich.
 
Der Antrag kann über die Homepage des Landratsamt Heilbronn unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerschein-digital oder durch Scannen des QR-Codes ausgefüllt und eingereicht werden, ohne persönlich beim Rathaus oder der Fahrschule erscheinen zu müssen. Die Ersterteilung beinhaltet die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T. Ein Antrag für begleitetes Fahren ab 17 ist aktuell noch nicht auf dem digitalen Weg möglich.
 
Die erforderlichen Dokumente wie der Sehtest, der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs und das biometrische Lichtbild, können online hochgeladen werden. Auch die Unterschrift wird digital erfasst. Die Gebühr wird über E-Payment abgewickelt. Personen, die keine freigeschaltete Online-Funktion haben, können den Antrag auch weiterhin über den postalischen Weg in Papierform einreichen.
 
Das Antragsformular und nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerschein-digital abrufbar. Bei Fragen steht das Team der Führerscheinstelle unter 07131 994 450 zur Verfügung.
 
Das Landratsamt Heilbronn arbeitet aktuell daran den Antrag für begleitetes Fahren ab 17 Jahren und die Führerschein-Erweiterungen zeitnah digital zu ermöglichen.

(Bitte klicken Sie auf den Code, um eine größere Ansicht zu erhalten.)

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Allgemeinverfügung zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage

Neubau einer Gastransportleitung – Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Teilabschnitt Grenze Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen)/Karlsruhe – Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird  folgendes bekannt gegeben:

Bürgerinformationsportal zum Glasfaserausbau in den Landkreisen Heilbronn und Hohenlohekreis

Weitere Informationen finden Sie hier (278 KB).

Zwei neue RadService-Punkte im Ort

Im Zusammenhang mit der Aktion Stadtradeln wurden an zwei Standorten (neben dem Schaukasten am Bürgerzentrum und neben den Radständern vor der Sporthalle) Fahrradreparaturstationen angebracht. Wir danken dem Land und dem Landkreis für die anteilige Förderung und unserem Bauhof für die Aufstellung der Stationen. Ferner wünschen wir den Nutzern in Zukunft viel Erfolg bei der Reparatur ihres Rades.

(Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten.)

Eröffnung des Jüdischen Kulturwegs am 3. September

Neue Homepage und abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm

Der Jüdische Kulturweg wurde vom Kreisarchiv des Landkreises Heilbronn und dem Museum zur Geschichte der Juden erarbeitet. Er soll das einstmals reiche jüdische Leben im Heilbronner Raum von dem frühesten Nachweis jüdischen Lebens bis zu seinem gewaltsamen Ende im Nationalsozialismus sichtbarer machen. Zum diesjährigen Europäischen Tag der Jüdischen Kultur am Sonntag, 3. September, wird Landrat Norbert Heuser den Jüdischen Kulturweg HeilbronnerLand in der ehemaligen Synagoge in Affaltrach offiziell eröffnen.

Mit Infotafeln in rund 30 Landkreisorten und einer eigenen Homepage werden an die Geschichte von Jüdinnen und Juden und deren Beiträge für die Wirtschaft, Kultur und das gesellschaftliche Leben erinnert. Die Website bietet neben einer interaktiven Karte mit einem Gesamtüberblick über die Nachweise jüdischen Lebens im HeilbronnerLand auch detaillierte Informationen und Bilder zu den einzelnen Stationen und Gemeinden. Die Website ist unter www.juedischer-kulturweg-heilbronnerland.de/ abrufbar.

Begleitet wird der Jüdische Kulturweg HeilbronnerLand außerdem von über 20 Veranstaltungen, beginnend am 3. September. Entlang des Jüdischen Kulturwegs finden in zwölf Städten und Gemeinden Führungen, Konzerte, Ausstellungen und Kurse zum Judentum und eine Einführung ins biblische Hebräisch statt. 

Nähere Informationen zu den einzelnen Programmpunkten sind im Veranstaltungsprogramm unter www.landkreis-heilbronn.de/juedischer-kulturweg-heilbronnerland abrufbar.

Jüdisches Leben in Siegelsbach
Auch in Siegelsbach gab es früher eine jüdische Gemeinde. Im Zusammenhang mit dem Jüdischen Kulturweg wurden daher an zwei Standorten in der Hauptstraße Infotafeln angebracht. Mehr als ein Jahrhundert lang war das Anwesen an der heutigen Hauptstraße 72 der rituelle und geistige Mittelpunkt der jüdischen Gemeinde in Siegelsbach. Dort befanden sich früher die Synagoge und die Mikwe (Frauenbad). Die stattliche Jugendstilvilla in der Hauptstraße 68 wurde 1897 unter Einbeziehung eines älteren rückwärtigen Gebäudes errichtet und 1912 erweitert. Sie war das Wohnhaus der jüdischen Familie Grötzinger, die im Ort einen hohen sozialen Status erlangte. Nähere Informationen zu den einzelnen Standorten sind unter https://juedischer-kulturweg-heilbronnerland.de/ abrufbar.

Leben retten – Defibrillatoren in Siegelsbach

Die Defibrillatoren wurden an zentralen, frei zugänglichen Punkten in der Gemeinde angebracht. Ein Defibrillator befindet sich beim Haupteingang des Rathauses, bei der Bäckerei Betz und am Haupteingang der Sporthalle. Die Bedienung ist einfach und selbst erklärend. Das Gerät leitet akustisch und visuell durch die Rettungsmaßnahme, damit ist auch für Laien die Nutzung bei einem Verdacht auf Herzstillstand möglich. Auch Personen ohne Kurse über Erste-Hilfe-Maßnahmen kommen ohne Probleme mit dem Gerät zurecht. Mit einem Defibrillator kann jeder Ersthelfer bei Herzrhythmusstörungen und Herzstillständen den Herzschlag durch gezielte Stromstöße wieder in den richtigen, lebensrettenden Rhythmus bringen. Liegt die Überlebenschance bei plötzlichem Herzversagen gerade mal bei etwa fünf bis zehn Prozent, steigt sie auf 74 Prozent bei denjenigen, die eine erste Defibrillation nicht später als drei Minuten nach dem beobachteten Kollaps erhielten.

Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses für den nördlichen Landkreis Heilbronn

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 1.1.2023 ermittelt und am  28.6.2023 beschlossen.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf die Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Lagebedingte Wertunterschiede einzelner Grundstücke innerhalb der Zone können bis zu 30 Prozent betragen. Innerhalb einer Wertzone können mehrere Bodenrichtwerte angegeben sein. Je nach Grundstücksart ist der entsprechende Bodenrichtwert zu wählen. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB). Bodenrichtwerte beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Bodenrichtwerte für baureifes Land sind, wenn nicht anders angegeben, abgabenfrei ermittelt. Sie enthalten danach Erschließungsbeiträge und naturschutzrechtliche Ausgleichsbeträge im Sinne von §§ 127 und 135a BauGB sowie Anschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) in Verbindung mit den örtlichen Beitragssatzungen.

Abweichungen des einzelnen Grundstückes vom zonalen Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und -zuschnitt, Bodenbeschaffenheit,  Neigung, Preisentwicklung seit Stichtag der Bodenrichtwertermittlung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert (BRW) ist daher ggf. durch entsprechende Zu- und/oder Abschläge an die 
Verhältnisse des Bewertungsgrundstücks wertmäßig anzupassen. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten im Einzelfall zu ermitteln. Land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte gelten ohne Aufwuchs.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen oder aus den Zonenabgrenzungen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Unter dem Link https://www.gutachterausschuesse-bw.de/ können die Bodenrichtwerte kostenlos eingesehen werden.

Bad Friedrichshall, 28.6.2023

Hamide Tas,
Sachgebietsleiterin und Vorsitzende des Gutachterausschusses des nördlichen Landkreises Heilbronn


Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2023 (194 KB)

Bodenrichtwertkarte Stichtag 01.01.2023 (2,8 MB)

25 Jahre Astrid-Lindgren-Schule in Siegelsbach

Am vergangenen Samstag feierte die Astrid-Lindgren-Schule ihren 25. Geburtstag. Gefeiert wurde im kleinen Rahmen mit den Ehrengästen, Gemeinderäten, der Betreuung, dem Förderverein, Elternbeirat, Eltern und Schülerinnen und Schülern.

Herr Bürgermeister Tobias Haucap eröffnete die Feierstunde und begrüßte mit Rektorin Anna Fischer die Gäste. Die Kinder der AstridLindgren-Schule ließen es sich nicht nehmen, die Gäste mit einem Lied musikalisch zu begrüßen.

Herr Uli Kremsler als ehemaliger Bürgermeister und Ehrenbürger der Gemeinde Siegelsbach blickte zurück auf das Jahr 1994, in dem die Schaffung von Schulraum bereits ganz oben auf der Wunschliste der Gemeinde stand. Denn die Räumlichkeiten reichten für die gestiegenen Schülerzahlen bei Weitem nicht mehr aus. In nur 18 Monaten konnte die Idee eines Neubaus auf dem ehemaligen Parkplatz der Sporthalle mit dem Einzug der Grundschüler im Juni 1998 umgesetzt werden.

Frau Gertraud Koos, ehemalige Lehrerin an der Grundschule Siegelsbach und spätere Rektorin der Astrid-Lindgren-Schule Siegelsbach berichtete von den Vorbereitungen des Umzugs und dem Umzug mit 108 Schülerinnen und Schüler mit ihren damaligen Lehrkräften und ihrem Schulleiter Herr Pohl vom alten zum neuen Schulhaus. Am 24. Juli 1998 wurde das Schulhaus dann offiziell eingeweiht.

Frau Gabi Würz, die die Kernzeit „Villa Kunterbunt“ seit 2009 leitet, blickte ebenfalls auf die vergangenen Jahre zurück. Nach einem Umbau der ehemaligen Wirtschaftsgebäude der Sporthalle konnte ab Mai 2011 das Betreuungsangebot in den neuen Räumen angeboten werden. Der Bedarf nahm stetig zu, weshalb 2018 die Betreuungszeiten bis 16.00 Uhr verlängert wurden und seitdem ein warmes Mittagessen durch den Cateringservice von Michel angeboten wird.

Rektorin Anna Fischer blickte auf die vergangenen zehn Jahre zurück, in denen sie die Schule bereits leitet. Waren es vor 25 Jahren noch rund 108 Kinder, die die Astrid-Lindgren-Schule besuchten, so sind es mittlerweile noch 58 Kinder. Zum Schuljahr 2016/2017 wurde daher die Jahrgangsmischung an der Schule eingeführt, was für alle Beteiligten, Kollegium wie auch Eltern und Schülerinnen und Schüler eine Herausforderung war. Mittlerweile ist das Konzept vor Ort etabliert und akzeptiert. Zum Schuljahr 2018/2019 konnte das geplante Medienbildungskonzept der Schule zügig umgesetzt werden. Heute ist die Astrid-Lindgren-Schule „digital top aufgestellt“. Die neuen Mediengeräte stellen für Schülerschaft wie für die Lehrkräfte eine Bereicherung des Schulalltags dar.

Herr Tobias Haucap, Bürgermeister von Siegelsbach, begann seine Ansprache mit einem Zitat von Astrid Lindgren. „Wie die Welt von Morgen aussehen wird, hängt in großem Maß von der Einbildungskraft jener ab, die gerade jetzt lesen lernen“. Dieses Zitat der Namensgeberin unserer Schule zeigt sehr deutlich auf, welch hoher Stellenwert einer Grundschule zukommt. Sie ist das Fundament einer soliden Bildung und auch Teil der Erziehung unserer Kinder. Deshalb begrüßt die Gemeinde es sehr, dass dieses Fundament für  unsere Kinder hier bei uns in Siegelsbach gelegt wird. Herr Haucap gab auch einen Ausblick in die nähere Zukunft. Die Schülerinnen und Schüler dürfen schon gespannt sein auf die Spielgeräte und das Multifunktionsfeld, die noch folgen werden, so Herr Haucap.

25 Jahre sind am Schulgebäude nicht spurlos vorbeigegangen. Auch wenn es noch keine „gravierenden“ Mängel gibt, wird Siegelsbach in den kommenden Jahren in die Substanz investieren, damit das Gebäude auch in den nächsten 25 Jahren noch gut erhalten bleibt. Das Betreuungsangebot ist ebenfalls ein wichtiges Thema. Ein großes Thema werde auch der ab dem Schuljahr 2026/2027 kommende Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sein. Der Neubau der Sporthalle war auch für die Schule ein  großer Gewinn. Die Schule wurde bei den Planungen der Halle eingebunden und beteiligt.

Als Geschenk zum 25. Geburtstag der Astrid-Lindgren-Schule überreichte Herr Haucap den Kindern symbolisch einen Ball und der Schule einen Gutschein für Spielzeug für die Pausenkiste im Wert von 100 Euro. Er bedankte sich ferner beim Kollegium für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und überreichte Frau Fischer anlässlich ihres zehnjährigen Jubiläums als Rektorin einen Geschenkkorb.

Herr Haucap und Frau Fischer bedankten sich zum Abschied bei allen Gästen und Beteiligten für die gelungene Organisation.

Wir freuen uns auf die nächsten 25 Jahre Astrid-Lindgren-Schule!

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Neuzugang in der Sporthalle

In der barrierefreien Toilette im Untergeschoss der Sporthalle ist seit letzter Woche dieser tolle Wickeltisch montiert.
Vielen Dank an das Team des Bauhofs.

(Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten.)
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.07.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche UmweltschutzVerordnung)

Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 17. Januar 2021 (GBl. S. 735) wird mit Zustimmung des Gemeinderats folgende Polzeiverordnung verordnet:

Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn

Besuche ab August ausschließlich mit Terminvereinbarung 

Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn ab August nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Damit setzt der Landkreis seinen bereits im April dieses Jahres begonnenen Weg in Richtung einer benutzerfreundlichen Online-Zulassung ganz ohne Wartezeiten fort. 

Die Online-Terminbuchung ist bequem von unterwegs oder von zu Hause aus möglich, ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Eine gewisse Anzahl an Terminen kann bereits drei Wochen im  Voraus gebucht werden, zusätzlich werden tagesaktuell weitere Termine freigeschaltet. Es besteht daher generell die Möglichkeit, auch kurzfristig noch einen Termin zu erhalten. Termine für August können ab sofort über das Online-Terminsystem unter www.landkreisheilbronn.de/aktuelle-informationen-der-kfz-zulassungsstelle oder telefonisch unter der Hotline 07131/994-559 gebucht werden. 

Das Anliegen wird bereits während des Buchungsvorgangs abgefragt. Zudem können Kundinnen und Kunden die Dauer ihres jeweiligen Anliegens bereits bei der Buchung einsehen. Dies ermöglicht eine bessere Planbarkeit.

Das Terminbuchungstool bietet folgende Vorgänge zur Buchung an: 

• Abmeldung/Außerbetriebsetzung
• Anschriftenänderung/Namensänderung
• Überführungs-/Kurzzeitkennzeichen/Ausfuhrkennzeichen ins 
Ausland/Zollkennzeichen
• Ausstellung Feinstaubplakette
• Neusiegelung Kennzeichen
• Händler-Kennzeichen (06er-Kennzeichen)/Oldtimer-Kennzeichen 
(07er-Kennzeichen)
• Internationaler Zulassungsschein
• Einfuhr/Import/Zulassung ausländischer Fahrzeuge
• Zulassung Neuwagen
• Zulassung Gebrauchtwagen
• Umkennzeichnungen (neue Buchstaben-/Zahlenkombination)
• Verlust Fahrzeugdokumente/Kennzeichen
• Technische Änderung am Fahrzeug
• Sonstiges

Online-Zulassung i-Kfz-3-Plus seit April erfolgreich im Einsatz

Doch nicht in allen Fällen ist ein Gang in die Zulassungsstelle überhaupt noch notwendig: So bietet der Landkreis Heilbronn schon jetzt die Möglichkeit, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Ummeldungen bequem von zu Hause aus zu erledigen. 

Bereits im April dieses Jahres hat das Heilbronner Landratsamt ein damals bundesweit einmaliges Pilotprojekt auf den Weg gebracht. Mit dem vor drei Monaten gestarteten Echtbetrieb von i-Kfz-3-Plus können die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis schon heute eine  noch bessere, einfachere und komfortablere Online-Antragstellung nutzen. Ab Herbst ist dann für alle – Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Landkreis – mit i-Kfz-4 die Vollversion online. Ziel ist es, dass dann Kraftfahrzeuge online an-, um- oder abgemeldet werden und die Antragstellenden dann auch direkt losfahren können. Nähere Informationen zu den Online-Diensten und den erforderlichen Unterlagen sind unter www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste abrufbar. 

Eröffnung des Spielplatzes im Baugebiet Hinter der alten Schule

Die Siegelsbacher Kinder haben lange gewartet und jetzt ist es so weit, hurra!

Der Spielplatz im Schlosspark, im neuen Baugebiet Hinter der alten Schule, ist ab sofort geöffnet und die neuen Geräte dürfen ausprobiert und bespielt werden. Nach einer Umfrageaktion bei den Siegelsbacher Kindern wurde zunächst 2021 der Spielplatz in der Schubertstraße erneuert und nun der Spielplatz im Neubaugebiet errichtet, bei denen die Ergebnisse aus der damaligen Umfrage umgesetzt und die Lieblingsspielgeräte der Kinder aufgestellt wurden. So ist beispielsweise die Seilbahn ein Highlight auf dem neuen Spielplatz.

Ein besonderer Dank geht an Frau Bauknecht von Willaredt Ingenieure und Herrn Dopfer und seinem Team von ESB Kommunalprojekt für die Planung und an die Firma Kumpf aus Kirchardt für die Umsetzung.
Viel Spaß auf dem neuen Spielplatz.

Die Gemeindeverwaltung

(Bitte klicken Sie auf das Foto, um eine größere Ansicht zu erhalten.)

Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach - Wasser- und Abwassergebühren werden fällig

Die Abschlagszahlung für das 2. Quartal 2023 für die Wasser- und Abwassergebühren ist zum 1. Juli 2023 fällig.
Wir möchten Sie bitten, den Abschlagsbetrag zum 1. Juli 2023 zu bezahlen. Die für das Jahr 2023 festgesetzten Abschläge sind auf der Jahresendabrechnung 2022 angegeben. Es werden keine extra Abschlagsrechnungen erstellt. Einzahlungen können bei allen Banken und Sparkassen geleistet werden. Bitte geben Sie immer Ihre Kundennummer an. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so werden wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto abbuchen. Nicht bezahlte Abschlagsbeträge zum oben genannten Fälligkeitstermin werden von uns angemahnt. Dadurch werden zusätzlich zum Abschlagsbetrag Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns einen Eigentumswechsel, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Änderungen im Bezug auf die Wasser- und Abwassergebühren umgehend schriftlich mitteilen.

Ihr zuverlässiger Partner in der Trinkwasserversorgung
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach

Entwässerungsgräben im Baugebiet "Am Berg" - Richtlinien zur Auslegung des Bebauungsplanes-

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 die folgende Richtlinie beschlossen:

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20.06.23

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Finanzamt Heilbronn - Grundsteuererinnerungen werden verschickt

Kulanzzeit endet

Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um ihre versäumte Erklärungsabgabe nachzuholen. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit. Liegt die Erklärung auch nach dem endgültigen Abgabetermin noch nicht vor, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen. Zudem liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Erklärung verspätet oder gar nicht abgegeben wird.

Aktuell sind 81 Prozent aller Grundsteuererklärungen in Baden-Württemberg eingegangen, davon etwa 86 Prozent bei der Grundsteuer B und etwa 59 Prozent bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen). Der Versand der Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer B erstreckt sich bis Ende Juli 2023. Die Erinnerungsschreiben für die Grundsteuer A folgen dann voraussichtlich im dritten Quartal 2023.

Wer ein Erinnerungsschreiben erhält, seine Erklärung unter dem im Erinnerungsschreiben genannten Aktenzeichen aber bereits abgegeben hat, kann die Erinnerung ignorieren. Bei Fragen ist das Finanzamt am einfachsten über das Kontaktformular unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Kontakt- formular zu erreichen.

Die finalen Grundsteuerbescheide werden von der jeweiligen Kommune versandt. Und zwar, sobald sie über den Hebesatz entschieden hat, der ab dem Jahr 2025 gilt. Dies wird voraussichtlich ab Mitte 2024 so weit sein. Gezahlt werden muss die neue Grundsteuer ab 
dem 1. Januar 2025. Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich dazu bekannt, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll. Die Grundsteuer ist auch dann an die Kommune zu bezahlen, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken Einspruch gegen ihren Bescheid eingelegt haben. Zu beachten ist, dass die Finanzämter grundsätzlich keine Eingangsbestätigung verschicken, wenn ein Einspruch eingelegt wird. Nur wenn der Einspruch über das ELSTER-Portal erfolgt, gibt es eine Übermittlungsbestätigung.

Weitere Informationen
Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.

Tipi-Zelt für den Naturkindergarten

Die Planungen für die Naturkindergartengruppe schreiten voran. Mit tatkräftiger Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern wurden nun auch die ersten Schritte für das Tipi-Zelt gemacht, das als Erweiterung zum Bauwagen einen Unterschlupf mit Abenteuercharakter für die künftigen Naturkinder bieten soll.

Am Mittwoch, 14.6.2023 trafen sich 9 fleißige Helfer im Siegelsbacher Wald, um die Fichtenpfähle für das Tipi-Gerüst zu fällen. Die Auswahl der geeigneten Stämme fand im Vorfeld durch Herbert Remmele und Förster Schall statt. Die benötigten 18 Fichtenstämme wurden gefällt und im Anschluss geschält. Die Pfähle werden nun zum Trocknen gelagert, bevor der nächste Bearbeitungsschritt folgen kann.

Herzlichen Dank den Organisatoren Herbert Remmele und Karlheinz Gramling, den freiwilligen Helfern Ulf Bauer, Mario Gläßer, Jörg Haißer, Andy Nagy, Chris Manthey, Nils Sommer und Daniela Quintana sowie Michael Ortiz für die Bereitstellung der Getränke.

Jubiläumsabend in der Sulmtalhalle in Erlenbach: 50 Jahre nach der Kreisreform

Einen doppelten Grund zum Feiern hat dieses Jahr der Landkreis Heilbronn: Vor 50 Jahren hat er durch die Kreisreform von 1973 seine heutige Gestalt angenommen, und vor 85 Jahren ist der Landkreis aus den Kommunen mehrerer aufgelöster württembergischer Oberämter - ohne die Stadt Heilbronn – entstanden. Offizieller Höhepunkt dieses Festjahres war jetzt die Jubiläumsfeier in der Sulmtalhalle in Erlenbach.
 
Zu dem in lockerer Atmosphäre gehaltenen Festakt waren neben Innenminister Thomas Strobl und Regierungspräsidentin Susanne Bay Vertreter von Verbänden, Institutionen und Organisationen sowie aktive und ehemalige Mitglieder des Kreistages, Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eingeladen. Mit dabei waren auch 50 Bürgerinnen und Bürger, die an einer vorherigen Verlosung des Landratsamtes teilgenommen hatten. Für den musikaischen Rahmen sorgten die rund 50 Mitglieder des an diesem Abend frisch ernannten Kreisjugendorchesters, dem vormaligen Verbandsjugendorchester des Blasmusikkreisverbandes Heilbronn. 
 

50 Jahre Kreisreform und 85 Jahre Landkreis Heilbronn standen im Mittelpunkt des Jubiläumsabends in der Sulmtalhalle in Erlenbach. Für den musikalischen Rahmen sorgte das frische ernannte Kreisjugendorchester. 
 
Je ein Grußwort hielten an dem Abend Innenminister Thomas Strobl (l.) und Regierungspräsidentin Susanne Bay, die hier von Landrat Norbert Heuser begrüßt werden.
 

Landrat Heuser: „Der Landkreis Heilbronn ist eine Erfolgsgeschichte“
 
Vor den rund 300 Anwesenden erinnerte Landrat Norbert an die Entstehungsgeschichte des Landkreises sowie an die Besonderheiten der Kreisreform: „Der neue Zuschnitt unseres Landkreises orientierte sich nicht mehr an den ehemaligen Ländergrenzen zwischen Württemberg und Baden“, sagte Heuser. „Das war neu.“ Erstmals hätten badisch geprägte Gebiete von Eppingen bis Siegelsbach den württembergischen Altkreis ergänzt. „Wir sind seither als eine Einheit zusammengewachsen – als Baden-Württemberg im Kleinen.“
 
Insgesamt habe der durch die Kreisreform deutlich gestärkte Landkreis Heilbronn die mit der Reform verbundenen Erwartungen – eine erhöhte Leistungsfähigkeit insbesondere bei überörtlichen Planungen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Verkehr, Bildung und Kliniken - mehr als erfüllt. „Der Landkreis Heilbronn ist eine Erfolgsgeschichte“, so Heuser, der beispielhaft den Bau der Stadtbahn und die Verschmelzung der Krankenhäuser zu den Stadt- und Landkreiskliniken nannte.
 
Der Landkreis Heilbronn sei einer der wirtschaftsstärksten Standorte – nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland. Jedoch dürfe der Kreis nicht in Selbst-Zufriedenheit verharren, so Heuser weiter: „Wir dürfen stolz sein auf das Niveau, das wir bis heute erreicht haben. Aber dieses zu halten, wird ungleich schwerer.“ Die Herausforderungen – Dekarbonisierung, Demografie und Digitalisierung, aber auch die Flüchtlingskrise – seien immens. Dennoch blieb der Landrat optimistisch. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam mit unseren 46 Städten und Gemeinden eine Gemeinschaft bilden, die die vielfältigen Herausforderungen der Zukunft und die Krisen unserer Zeit gut meistern wird."
 
Landkreis-Blues und Landkreis-Quiz
 
Neben den Grußworten von Innenminister Thomas Strobl, der sich nachdrücklich für den Ausbau der Neckarschleusen einsetzte, und von Regierungspräsidentin Susanne Bay, die den Landkreis als einen „starken Kraftraum“ bezeichnete, prägten der humoristisch vorgetragene Landkreis-Blues der Bürgermeister Gerd Kreiter (Kirchhardt) und Nico Morast (Massenbachhausen) sowie eine Quiz-Runde mit dem früheren Landrat Detlef Piepenburg, Oberbürgermeister Klaus Holaschke, der Landtagsabgeordneten Isabell Huber und der ehemaligen Kreisrätin Gudrun Albrecht das Programm.
 
Vom Landkreis-Quiz profitieren am Ende auch vier Schulen, für die die vier prominenten Teilnehmenden eine Patenschaft übernommen haben: 500 Euro gehen an die Astrid-Lindgren-Schule (Huber), jeweils 250 Euro an die Kaywaldschule (Albrecht), die Bethesda-Schule (Holaschke) und die  Hermann-Herzog-Schule (Piepenburg).
 
Und auch die Gäste sollten nicht mit leeren Händen nach Hause gehen. Alle erhielten beim Gehen ein eigens entworfenes Jubiläums-Landkreis-Puzzle sowie die Sonderbeilage „Der Landkreis Heilbronn – 50 Jahre nach der Kreisreform“, die erst am Folgetag der Heilbronner Stimme beilag.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn

Zusätzliches Angebot: Gelbe Tonne ab 2026

Ab 2026 plant der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung zu erweitern und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne einzuführen. Die Weichen für diese grundlegenden Änderungen hat der Kreistag am Montag, 8. Mai, mit großer Mehrheit gestellt. „Die Abfallwirtschaft im Landkreis Heilbronn wird durch den Anreiz zur Abfallvermeidung nachhaltiger aufgestellt. Durch die neue Gelbe Tonne, bei gleichzeitigem Erhalt der Recyclinghöfe in allen Kommunen, wird das Serviceangebot für unsere Bevölkerung deutlich ausgebaut“, sagt Landrat Norbert Heuser. Der Zeitpunkt für die Umstellung liegt günstig: Auslaufende Verträge mit bisher sehr günstigen Konditionen und enorme Kosten- und Preissteigerungen in der Zukunft würden ohne die nun beschlossenen Änderungen dazu führen, dass die Abfallbeseitigung deutlich teurer würde. Mit den nun beschlossenen Änderungen soll eine starke Erhöhung der Abfallgebühren im Landkreis Heilbronn ab 2026 abgefedert werden.

„Ident“-System
Konkret wird der Landkreis Heilbronn ab 1. Januar 2026 allen Haushalten kostenfreie Restmüll- und Biotonnen zur Verfügung stellen. Mit einem sogenannten „Ident“-System wird eine digitale Erfassung der Leerungen möglich. Mittels Chip an den neuen Behältern können diese einem konkreten Grundstück zugeordnet und die Anzahl der Leerungen elektronisch erfasst werden. Personenbezogene Daten sind auf dem Chip nicht gespeichert. Alte Tonnen mit einem Chip auszustatten ist unwirtschaftlich und logistisch nicht durchführbar. Sie werden auf Wunsch Anfang 2026 kostenfrei abgeholt. Durch die Einführung dieses neuen Systems entfällt ab 2026 auch der Kauf von Müllmarken und Banderolen. Für einen kurzzeitigen oder saisonalen Mehrbedarf an Abfall stehen weiterhin Abfallsäcke zu Verfügung.

Restabfall
In der Gebühr der unterschiedlichen Behältergrößen sind ab 2026 grundsätzlich zwölf Mindestleerungen enthalten - alle weiteren Leerungen werden gesondert berechnet. Das ist ein Schritt in Richtung Müllvermeidung und mehr Nachhaltigkeit, dass die Anzahl der Leerungen künftig auch die Höhe der Restmüll-Gebühren mitbestimmt. Das Grundstück wird auch künftig alle 14 Tage angefahren, so dass bei Bedarf die Behälter auch weiterhin im zweiwöchigen Rhythmus geleert werden können.

Bioabfall
Die Gebühr für den Bioabfall wird wie bisher nach der Größe des Behälters berechnet. Der zweiwöchige Abfuhrrhythmus und auch die zusätzlichen wöchentlichen Leerungen in den Sommermonaten bleiben bestehen und sind weiterhin in der Gebühr enthalten. Der Chip in der Biotonne verhindert unter anderem die Leerung von nicht angemeldeten Behältern.

Ergänzendes Holsystem mit der Gelben Tonne
Neben der bisherigen Möglichkeit, Verpackungen auf einem der 51 Recyclinghöfe im Landkreis abzugeben, wird ab 2026 zusätzlich eine kostenfreie Gelbe Tonne angeboten, die regelmäßig geleert wird. Damit reagiert der Landkreis Heilbronn auf den Wunsch nach einem ergänzenden Holsystem aus der landkreisweit durchgeführten Online-Umfrage im Herbst 2022. Derzeit befindet sich der Landkreis in Verhandlungen zur Einführung der Gelben Tonne ab 2026. „Die 51 Recyclinghöfe als wichtiger Bestandteil des Wertstoff erfassungssystems im Landkreis bleiben erhalten. Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises, die keine Gelbe Tonne möchten oder dafür keinen Platz haben, sollen die unsortierten Leichtverpackungen auch weiterhin auf den Recyclinghöfen abgeben können“, betont Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises. Zusätzlich nehmen die Höfe wie bisher unter anderem Papier, Kartonagen, Holz, Glas, Elektroschrott, Schrott, Batterien, hochwertige Kunststoff e, CDs oder Tintenpatronen entgegen. Das Landratsamt Heilbronn wird die Bürgerinnen und Bürger sowie Hausverwaltungen rechtzeitig in den Umstellungsprozess einbinden und über die geplanten Änderungen sowie die notwendige Mitwirkung von Seiten der Bevölkerung informieren. Interessierte finden auf der Homepage unter www.landkreis-heilbronn.de/Abfallwirtschaft2026 weitere Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.4.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

25-jähriges Dienstjubiläum beim Standesamt Siegelsbach

Bei der diesjährigen Standesamtsfachtagung am 19. April 2023 in Lauffen am Neckar wurde Frau Jutta Gugler vom Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. für ihre Tätigkeit im Personenstandswesen mit einer Ehrenurkunde und einem Präsent geehrt.

Seit nun 25 Jahren sorgt Frau Gugler bei der Gemeinde Siegelsbach dafür, dass heiratswillige Paare ordnungsgemäß in den Ehestand gelangen, nebenbei hat sie zahlreiche Rechtsänderungen im Personenstandswesen erlebt und umsetzen dürfen. Zu diesem Dienstjubiläum gratulierten ihr auch Herr Bürgermeister Tobias Haucap im Namen der Gemeinde und des Gemeinderats Siegelsbach sowie die Kollegen und Kolleginnen mit einem Blumenstrauß und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft.

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Kartierungen von Tieren und Pflanzen

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) informiert

In Bad Rappenau und Siegelsbach werden ab April bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht. Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Betteln an der Haustür: richtiges Verhalten

In der letzten Zeit meldeten besorgte Bürger bettelnde Personen oder Personengruppen an der Haustür. Die Personen halten einen Bettelzettel hin oder bitten um Geld oder etwas zu essen.

Betteln ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten, jedoch ist aggressives Betteln untersagt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Fuß in die Tür gestellt wird, die Person sich trotz Auff orderung nicht entfernt oder beleidigend wird. Die Polizeidienststelle in Bad Rappenau ist bereits über die Situation informiert. Einwohnerinnen und Einwohner sind gebeten, bettelnde Personen umgehend zu melden (Polizeirevier Bad Rappenau, Tel. 07264/95900 oder rund um die Uhr an das Polizeirevier Eppingen, Tel. 07262/60950).

Es wird empfohlen, Eingangstüren stets geschlossen zu halten und zu prüfen, wer ins Haus will, bevor man öff net. Lassen Sie Personen oder Personengruppen nicht an der geöff neten Türe warten, wenn Sie zurück in die Wohnung gehen und nicht sehen können, ob jemand Ihre Wohnung unbemerkt betritt. Auch Garagen und Gartenschuppen sollten abgeschlossen werden.

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Feuerwehr-Entschädigungssatzung vom 28.02.2023 (1,4 MB)

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Siegelsbach (Feuerwehrsatzung)

Feuerwehrsatzung vom 28.02.2023 (5,9 MB)

Öffentliche Auslegung der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Schonwald „Bauernwald“ (SW-Bauernwald-VO) vom 1.3.2023

Im Rahmen der Ersatzverkündung wird die Verordnung mit Karte

• bei der unteren Forstbehörde im Landratsamt Heilbronn und
• beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8 Forstdirektion

für die Dauer von drei Wochen beginnend am 11.3.2023 (Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Gesetzblatt) bis zum 31.3.2023 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

gez. Dr. Christian Suchomel

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.02.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat - Berichte".

Schlüsselübergabe für den neuen MTW

Pünktlich zum europäischen Tag des Notrufs 112 am 11. Februar fand die offizielle Schlüsselübergabe für unseren neuen Mannschaftstransportwagen (MTW) statt, welcher seit Dezember 2022 bei uns im Einsatz ist. Neben Bürgermeister Tobias Haucap und Kommandant Steffen Max waren zahlreiche Kameraden aus der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr dabei, um der Übergabe beizuwohnen. Der neue Mercedes-Sprinter ersetzt nach über 30 Jahren unseren alten MTW, einen Fiat Ducato Baujahr 1991.

Wie auch das Vorgängerfahrzeug, dient der neue MTW zum Transport von Personengruppen und Gerätschaften zum Einsatzort oder zu Veranstaltungen, zu Lehrgängen und zu Übungen unserer Jugendfeuerwehr. Mit Platz für acht Personen und beladen mit Verkehrssicherungsmaterialien und Verbandskasten sind wir gut für künftige Einsätze gerüstet.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Bürgermeister Haucap sowie beim Gemeinderat für die Unterstützung und die Investition in die Sicherheit der Siegelsbacher Bevölkerung. Wir möchten uns außerdem beim Kfz-Service RG für die Bereitstellung eines roten Kfz-Kennzeichens bedanken, durch welches die Überführung des Fahrzeugs nach Siegelsbach möglich war.

Schlüsselübergabe durch Bürgermeister Haucap, Foto: Feuerwehr Siegelsbach

Finanzamt Heilbronn

Grundsteuerfrist beendet - Kulanzzeit schließt sich an

Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist gestern zu Ende gegangen. 
Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden, davon rund 94 Prozent digital. Eine Abgabe ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen.

Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht. Die Regelung betrifft private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sogenannte „Großkunden“ gleichermaßen. Großkunden besitzen Tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben. Bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke) ist für die Abgabe noch Zeit bis zum 31. März 2023. Die Informationsschreiben hierfür sind erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folgt ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A sind bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.

Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstrecken sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt dann ab dem Jahr 2025.

Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gibt es auf www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle. Das Finanzamt Heilbronn ist bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen. Schriftliche Anfragen sollen bevorzugt über das elektronische Kontakformular oder E-Mail über die Internetseite beim Finanzamt eingereicht werden. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme kann es aufgrund von aktuell vermehrten telefonischen Rückfragen zur Grundsteuerreform zu längeren Wartezeiten kommen. Ist die Telefonanlage überlastet, ertönt ein Frei- und kein Belegtton. Es wird um Verständnis gebeten, sollten mehrere Anrufversuche erforderlich sein.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 31.1.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Gemeinderat-Berichte".

Finanzamt Heilbronn - Grundsteuer: Abgabefrist endet in anderthalb Wochen

Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht gemacht hat, sollte das jetzt schnell erledigen: Denn die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben.

Nach Ablauf der Frist gibt es voraussichtlich im ersten Quartal 2023 eine Erinnerung. Das ist allerdings keine Fristverlängerung. Spätestens nach der Erinnerung sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Weil die Zeit für die Umsetzung der Reform knapp ist, ist eine weitere Fristverlängerung nicht möglich. Bislang sind landesweit rund 61 Prozent der Erklärungen zur Grundsteuer B eingegangen.

Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) haben für die Abgabe ihrer Erklärung noch ein wenig Zeit. Die Finanzämter werden voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnern. Eine Abgabe bis 31. 
März 2023 ist bei der Grundsteuer A daher ausreichend. Die Erklärungen können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden.

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Die Bearbeitung und der Versand der Bescheide erstreckt sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue 
Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025.

Zahlreiche Informationen rund um das Thema „Grundsteuer“ und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) bietet die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de. Auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung sind dort zu finden - wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Die jeweils zuständigen Finanzämter sind bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen. Eine steuerliche Beratung dürfen sie jedoch nicht vornehmen. Diese ist nach dem Steuerberatungsgesetz ausschließlich Vertreterinnen und Vertretern der 
steuerberatenden Berufe vorbehalten

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Mikrozensus 2023 - Start in Baden-Württemberg / Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung

Der Mikrozensus 2023 beginnt: Am 9. Januar startet bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2023 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 60.000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten.

Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sich die Menschen befinden. Im 
vergangenen Jahr wurden die Haushalte zusätzlich zu ihrer Wohnsituation befragt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2023 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragenprogramm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen.

Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche 
und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und 
Meldungen wie beispielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifi zierter Frauen in Baden-Württemberg.

Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes BadenWürttembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt 
werden.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landesund Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Dr. Dieter Widmann zu Besuch in seiner Heimatgemeinde

Am vergangenen Mittwoch (18. Januar) war Dr. Dieter Widmann, geboren am 1. August 1942 im Bahnhof in Siegelsbach, zu Besuch in seiner Heimatgemeinde und wurde von Herrn Bürgermeister Tobias Haucap und seinem 1. Stellvertreter Herrn Gunter Koos im Rathaus empfangen. Herr Widmann wohnt heute in Kleinostheim, fühlt sich aber mit seiner Heimatgemeinde noch immer sehr verbunden. Seine Frau Dietlinde (verstorben 2020) und er haben einen Sohn, eine Tochter und drei Enkelkinder.

Herr Widmann machte das Abitur in Bad Brückenau und studierte an der Universität Würzburg Sport und Chemie für das „Höhere Lehramt“ sowie Erziehungswissenschaften. Ferner legte er an der Universität Preßburg/Bratislava ein Fern- und Blockstudium ab. In seinem fast 40-jährigen beruflichen Werdegang war er in verschiedenen Gymnasien in Deutschland sowie in Schulen in Afrika und den Niederlanden (NATO-Hauptquartier in Brunssum) in unterschiedlichen Funktionen tätig. Am 1. August 2006 wurde Widmann in den Ruhestand versetzt.

Im Bereich Fußball, einer seiner Hobbys, ist er heute noch im In- und Ausland im Einsatz und betreut Fußballmannschaften. In den 70er-/80er-Jahren war Widmann sogar Fußballnationaltrainer in Südwestafrika. Voller Stolz und unvergessen erwähnt Dieter Widmann heute noch den 3:2-Sieg am 19. März 1967 bei der TSG Hoffenheim (jetzt Bundesliga), wobei er alle drei Tore geschossen hat. Außerdem verbringt er gerne Zeit mit seiner Familie, verreist viel, filmt und fliegt (Pilot seit 1978).

Bürgermeister Tobias Haucap und sein Stellvertreter Gunter Koos haben sich sehr über den Besuch von Herrn Widmann gefreut und bedanken sich bei ihm für die nette Unterhaltung während seines Aufenthaltes.
Wir wünschen Herrn Widmann weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit.

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Streu- und Räumpflicht

Die Gemeinde Siegelsbach weist auf die Streu- und Räumpflicht im Winter hin. Laut der Streupflichtsatzung der Gemeinde vom 27.11.1989 dürfen die Straßenanlieger nur abgestumpftes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwenden. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesen Zeitpunkten erneut Schnee fällt oder Schnee oder Eisglätte aufritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Es ist so zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. Es ist in der Regel auf mindestens 1 m Breite zu räumen.

Widersprüche

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die  Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:  Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlichrechtlichen Gesellschaft als 
Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.


Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - bei der Gemeinde Siegelsbach, Bürgerbüro, Wagenbacher Str. 4a, 74936 Siegelsbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.