Anzeige einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage
Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen sind Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird und die
- zeitweise betrieben werden, einschließlich einer dazugehörenden Wassergewinnungsanlage und einer dazugehörenden Trinkwasserinstallation, oder
- zeitweise an eine zentrale Wasserversorgungsanlage, eine dezentrale Wasserversorgungsanlage, mobile Wasserversorgungsanlage oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage angeschlossen sind.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage.
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung per Online-Antrag erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte stellen Sie einen Online-Antrag.
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Bearbeitungsdauer
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich im Einzelfall an die zuständige Stelle.
Hinweise
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Vertiefende Informationen
Für vertiefende Informationen zur Anzeige einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Freigabevermerk
29.05.2024, LRA HN