Anzeige für die Nutzung einer Anlage für Wasser ohne Trinkwasserqualität
Anlage für Wasser ohne Trinkwasserqualität, z. B. Regenwassernutzung oder Nutzung einer anderen Nicht-Trinkwasserquelle im Wohngebäude. Laut Trinkwasserverordnung muss sichergestellt sein, dass eine Sicherungseinrichtung öffentlicher Wasserversorgung und Regenwassernutzung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt. Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen. Vorschriftsmäßig installierte, betriebene, regelmäßig gewartete und hygienisch überprüfte Regenwassernutzungsanlagen – also solche, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, erbaut und betrieben werden – sollten auch nach mehrjähriger Betriebszeit hygienisch nicht zu beanstanden sein. Beanstandungen sind häufig darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten nicht durchgeführt wurden. Regenwassernutzungsanlagen für den Haushalt bedürfen einer regelmäßigen Überwachung und Pflege. Hier ist Eigenverantwortung der Betreiber gefordert.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer Anlage für Wasser ohne Trinkwasserqualität (z. B. Regenwassernutzung).
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung per Online-Antrag erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte stellen Sie einen Online-Antrag.
Kosten
Es entstehen für die Anzeige keine Kosten.
Bearbeitungsdauer
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich im Einzelfall an die zuständige Stelle.
Hinweise
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Vertiefende Informationen
Für vertiefende Informationen zur Anzeige für die Nutzung einer Anlage für Wasser ohne Trinkwasserqualität wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Freigabevermerk
29.05.2024, LRA HN