Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort ist die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
- öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
- Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung.
Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Fristen
Bei Fragen zu Fristen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Bitte geben Sie im Online-Antrag unbedingt eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zur schnelleren Kontaktaufnahme an.
Hinweise
Keine
Vertiefende Informationen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
10/2023 LRA HN