Sperrmüll entsorgen
Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nach Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen.
Sie können Ihren Sperrmüll online anmelden (siehe unter "Verfahrensablauf").
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bei Ihrem Abfall handelt es sich um Sperrmüll. Sperrmüll sind sperrige Gegenstände aus dem Haushalt, die auch nach Zerkleinerung nicht in den Restmülleimer passen. Hierzu zählen jedoch nicht Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen. Neben Sperrmüll werden auch Altmetall und großvolumiger Elektroschrott auf Abruf abgeholt.
Ihr Vorteil: Sie können die Abfuhr dann anfordern, wenn der Sperrmüll, der Elektroschrott oder das Altmetall tatsächlich bei Ihnen anfallen. Jeder Haushalt kann einmal im Jahr Sperrmüll, Altmetall und großvolumigen Elektroschrott kostenlos abholen lassen. Je Abholung und Abfallart ist eine Höchstmenge von zwei Kubikmetern zulässig. Einzelstücke dürfen nicht länger als 2 m, nicht breiter als 1,50 m und nicht schwerer als 50 kg sein. Zum großvolumigen Elektroschrott zählen z. B. Waschmaschinen, Elektroherde, Fernsehapparate und Kühlgeräte.
Sie können Ihren Sperrmüll auch online anmelden (siehe unter "Verfahrensablauf").
Zum Sperrmüll gehören:
- Möbelstücke, z. B. Schränke, Tische, Regale, Stühle, Sitzgarnituren und Bettgestelle
- Bettroste (wenn möglich Metallteile bitte vorher entfernen und zur Schrottsammlung geben)
- Gartenmöbel aus Holz oder Kunststoff
- Lampenschirme, (leere) Koffer
- Ski, große Spielsachen
- Matratzen und Federbetten
- Teppiche und Teppichboden
- Kinderwagen und Kindersitze
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Hausmüll (gehört in die Restmülltonne)
- Abfälle aus Renovierungen, z.B. Fenster, Türen, Fliesen, Bauschutt, etc. (gehört zu den Entsorgungszentren)
- Abfälle aus Haushaltsauflösungen
- Außenbereichsholz (A IV) (gehört zu den Entsorgungszentren)
- Wertstoffe (z.B. Papier, Glas, Dosen, Kunststoffe etc.) (gehören auf den Recyclinghof)
- Baum- und Heckenschnitt (gehört auf den Häckselplatz)
- Nachtspeicheröfen, Ölöfen und Öltanks (Abfallberatung)
- Kraftfahrzeugteile (gehören zum Schrotthändler)
- Reifen (gehören zum Reifenhändler oder zur Müllannahmestelle (gebührenpflichtig!))
- Schadstoffe aus Haushalten, z. B. Farben, Lacke, Pflegemittel (gehören zur mobilen Schadstoffsammlung).
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Sperrmüll im Landkreis Heilbronn online anmelden: https://order.sperrmuellaufabruf.de/heilbronn/index.php
Beachten Sie dazu bitte die Datenschutzerklärung. Ihre Bestellung wird von der Firma SUEZ Süd GmbH in eine Entsorgungstour eingeplant. Innerhalb von ca. 4 Wochen werden die angemeldeten Gegenstände abgeholt. Der genaue Abholtermin wird Ihnen schriftlich von der Abfuhrfirma mitgeteilt. Stellen Sie bitte die angemeldeten Gegenstände am Tag der Abfuhr spätestens bis 6:30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereit. Abfälle, die wegen Art, Größe oder Gewicht nicht mitgenommen werden, müssen Sie selbst ordnungsgemäß entsorgen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Jeder Haushalt kann einmal im Jahr Sperrmüll, Altmetall und großvolumigen Elektroschrott kostenlos abholen lassen.
Bei weiteren Fragen zu Kosten erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Hinweise
Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung