Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde Siegelsbach ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.siegelsbach.de.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

     
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    Derzeit tw. noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

    Inhalte in leichter Sprache und in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.

     
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 26.03.2021 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 12.09.2024 überprüft.

     
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse gemeinde@siegelsbach.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
     
  5. Schlichtungssverfahren

    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] nicht barrierefrei zugänglich [ist] [sind], können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
     
    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
     
    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
     
    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
     
    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.